Akut wohnungslose Männer und Frauen aus Recklinghausen, für die aktuell keine annehmbare anderweitige Unterbringung zur Verfügung steht, können verübergehend auf der Basis des Ordnungsbehördengesetzes NRW in die ordnungsbehördliche Unterkunft „Forsthaus“ aufgenommen werden.
Forsthaus
Ordnungsbehördliche Unterbringung
Ziele
- Beendigung der akuten Wohnungslosigkeit
- zeitnahe Vermittlung in andere Wohn- und Unterbringungsmöglichkeiten
- Vermittlung in bestehende Hilfeangebote für alleinstehende Wohnungslose
In der Einrichtung stehen Sozialarbeiter/-innen und ein Hausmeister für die Bewohner/-innen als Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.
Unterstützt werden die Bewohnerinnen und Bewohner unter anderem bei der
- Absicherung der materiellen Lebensgrundlage
- Erledigung von Behördenangelegenheiten
- ärztlichen Versorgung
- Vermittlung in das örtliche Hilfesystem
- Suche nach einer anderen Wohnung oder Unterbringung
Die Verweildauer ist befristet und richtet sich nach den Gegebenheiten im Einzelfall. Eine dauerhafte Unterbringung ist nicht möglich.
Die ordnungsbehördliche Unterbringung erfolgt nach vorheriger fachlicher Abklärung durch die Beratungsstelle für alleinstehende wohnungslose Männer und Frauen an der Herner Straße 8, 45657 Recklinghausen und geschieht auf der Basis einer Einweisungsverfügung durch die Stadt Recklinghausen.