Wenn Sie als Angehöriger ohne Unterstützung durch professionelle Kräfte pflegen, die Pflegebedürftigen also ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen für Sie kostenfreien Pflegeeinsatz durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.
Bei diesen Terminen werden die Pflegenden von den Pflegefachkräften umfassend beraten. Bei Pflegeproblemen wird gemeinsam überlegt, wie Abhilfe geschaffen werden kann.
Bei Pflegestufe I und II muss der Beratungseinsatz mindestens ein Mal halbjährlich, bei Pflegestufe III mindestens ein Mal vierteljährlich erbracht werden. Diese regelmäßigen Besuchstermine müssen gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden und erfolgen in der Regel durch den Pflegedienst.
Nach dem Beratungseinsatz wird ein Bericht über eventuelle Veränderungen der Pflegesituation, zusätzlich nötig gewordene Hilfsmittel, Rehabilitationsmaßnahmen oder mehr Unterstützung für die Pflegenden erstellt und an die Pflegekasse weitergeleitet.
Zwecks Terminabsprache setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.